Hauptamtsangelegenheiten
Ihre zuständige Stelle
Amt Goldberg-Mildenitz
Hauptamtsangelegenheiten
Raiffeisenstraße 4
19399
Goldberg, Stadt
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Di. 07:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
-
Akteneinsicht in Verwaltungsverfahren
Soweit es um eine Einsicht in Akten geht, welche zu einem laufenden Verwaltungsverfahren geführt werden, ist dieses Einsichtsrecht allgemein in § 29 Verwaltungsverfahrensgesetz...
-
Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)
Der Zugang zu Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) geregelt. Grundsätzlich wird hier allen...
-
Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
-
Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
-
Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
-
Übernahme der Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten
Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie.
-
Wahlschein beantragen (Briefwahl)
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.