Amt für Zentrale Dienste & Finanzen
Ihre zuständige Stelle
Amt Ludwigslust-Land
Amt für Zentrale Dienste & Finanzen
Wöbbeliner Straße 5
19288
Ludwigslust, Stadt
Organigramm
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Montag - Freitag: nach Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
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Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
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Gewerbesteuererklärung abgeben
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
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Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
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Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
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Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
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Landtagswahl
Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...
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Zweitwohnungssteuer bezahlen
Die Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in...