Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 44.30 - Naturschutz
Heinrich-Heine-Straße 76
18507
Grimmen, Stadt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Anzeigepflichten Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Anzeige bei Inbetriebnahme, bei Änderung, bei Stilllegung, bei Betreiberwechsel
Die Inbetriebnahme von neuen Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ist anzeigepflichtig, ebenso auch Änderungen und Stilllegungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel.
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Artenschutzrechtliche Genehmigungen
Artenschutz umfasst den Schutz und die Pflege bestimmter wild lebender Arten durch den Menschen.
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Ausnahmen und Befreiungen von gesetzlich geschützten Biotopen und Geotopen beantragen
Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen und/oder von Zerstörung bedroht sind.
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Beseitigung oder Beschädigung landesgesetzlich geschützter Bäume beantragen
Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Eingriffe in Natur und Landschaft: Genehmigung beantragen
Die Eingriffsregelung nach §§ 13ff. BNatSchG hat zum Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes auch außerhalb der besonderen Schutzgebiete zu erhalten.
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Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für Deponien - Prüfung
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Deponien bedürfen einer besonderen behördlichen Zulassung. Grundsätzlich erteilt die zuständige Behörde gegenüber dem...
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Landschaftsschutzgebiete Festsetzung
Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist ...
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Tiergehege: Errichtung anzeigen
Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
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Tiergehege: Erweiterung oder wesentliche Änderung anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
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Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Überschreitung von Maßnahmenwerten für die Konzentration von Legionellen in Nutzwasser müssen Sie der zuständigen Behörde melden!
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Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
Betreiber von Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen, zeigen in der Anwendung KaVKA-42.BV den zuständigen Behörden diese Anlagen an, melden Maßnahmenwertüberschreitungen und teilen die Ergebnisse von Überprüfungen des ordnungsgemäßem Anlagenbetriebs mit.