Fachgebiet 41.10 - Vermessung
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 41.10 - Vermessung
Tribseer Damm 1a
18437
Stralsund, Hansestadt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen
Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des fertig errichteten Gebäudes veranlassen.
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Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
Wenn Ihnen der genaue Grenzverlauf Ihres Grundstückes nicht bekannt ist, können Sie eine Grenzfeststellung und Abmarkung beantragen.
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Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
Wenn Sie Ihre aneinandergrenzenden Flurstücke zusammenlegen (verschmelzen) möchten, können Sie eine Verschmelzung beantragen.
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Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
Wenn Sie Ihr Flurstück zerlegen möchten, können Sie die Zerlegung beantragen.
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Geodaten und Geoinformationen einsehen
Bereitstellung raumbezogener Daten und Informationen über die Landesfläche, z.B. Geobasisdaten [Geodaten der Landesvermessung (Geotopographie, Landbedeckungsdaten) und des Liegenschaftskatasters (Flurstücke und Gebäude)] und/oder Geofachdaten (z. B. Umwelt- und Landschaftsdaten)
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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
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Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Für einen Bauantrag sind Lagepläne zu erstellen, wenn Gebäude so errichtet werden sollen, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und es sich bei der Grundstücksgrenze nicht um eine festgestellte Flurstücksgrenze handelt.
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Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.