Amt Rostocker Heide - Ahndung ruhender Verkehr / Spielplätze
Ihre zuständige Stelle
Amt Rostocker Heide - Ahndung ruhender Verkehr / Spielplätze
Eichenallee 20a
18182
Gelbensande
Öffnungszeiten
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.00 Uhr
Verkehrsanbindung
Gelbensande
Regionalbahn:
RE 9, RE 10, RB 12
Gelbensande, Eichenallee
Bus:
Linie 131
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen
Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen
Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.