Referat V 420 - Gewerberecht
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Referat V 420 - Gewerberecht
Johannes-Stelling-Straße 14
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Haltestelle Ostorf
Straßenbahn:
Linie 1,2,4
Haltestelle Freilichtbühne
Bus:
Linie 5,8,14,19
Parkplätze
Parkplätze
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren
Bestimmte Dienstleister, die für Dritte tätig werden, müssen sich bei der Aufsichtsbehörde registrieren.
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Auskunft im Rahmen der Geldwäscheaufsicht auf Verlangen der Behörde erteilen
Auf Verlangen der Aufsichtsbehörde müssen Sie unentgeltlich Auskunft über alle Geschäftsangelegenheiten und Transaktionen erteilen und Unterlagen vorlegen, die für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen von Bedeutung sind.
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Geldwäschebeauftragte oder Geldwäschebeauftragten bestellen oder abberufen („entpflichten“)
Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 6, 7 und 15 Geldwäschegesetz (GwG) (Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen sowie Veranstalter:innen und Vermittler:innen von...
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Geldwäscheprävention: Auslagerung interner Sicherungsmaßnahmen anzeigen
Sie sind Verpflichteter im Sinne des Geldwäschegesetzes und wollen geschäfts- und/oder kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen auf einen externen Dritten übertragen? Dann sind Sie zu einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde verpflichtet.
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Geldwäscheprävention - Antrag zur Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, befreien.
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Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (wie zum Beispiel: Steuerhinterziehung) haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.