Dezernat Dez. 30 - Straßenverkehrszulassungsrecht
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Dezernat Dez. 30 - Straßenverkehrszulassungsrecht
An der Jägerbäk 3
18069
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
-
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ausrüstung von Fahrzeugen mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn beantragen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die mit blauem Rundumlicht und Einsatzhorn ausgerüstet sind.
-
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen: Ersatz nach Verlustanzeige beantragen
Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung verloren haben oder diese abhanden gekommen ist, kann bei der zuständigen Stelle eine neue beantragt werden.
-
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen
Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße, Gewichte, Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen.
-
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen für Abgas- und/oder Geräuschverhalten beantragen
Wenn ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung zum Abgas- bzw. Geräuschverhalten abweicht, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.