FG Wasser
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Wasser
Garnisonsstraße 1
19288
Ludwigslust, Stadt
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind, zulassen, beantragen
In M-V darf auf anderen Gewässern als den Bundeswasserstraßen überwiegend nur mit muskelkraftgetriebenen Wasserfahrzeugen gefahren werden. Das Befahren der nicht schiffbaren Gewässer mit Motorfahrzeugen ist in den meisten Fällen nur mit wasserbehördlicher Zulassung zulässig.
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Planfeststellung, Plangenehmigung Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer.
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Wasserrechtliche Erlaubnis oder Bewilligung §§ 8, 9 WHG
Die Benutzung eines Gewässers bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis oder Bewilligung durch die zuständige Behörde. Die Erlaubnis gewährt die widerrufliche Befugnis, die Bewilligun...