Stadt Dargun - Wahlen
Ihre zuständige Stelle
Stadt Dargun - Wahlen
Platz des Friedens 6
17159
Dargun, Stadt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Bushaltestelle ZOB Dargun
Bus:
Linie 401
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 4
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Als Deutsche/r ins Wählerverzeichnis eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an.
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Als Wahlberechtigter Einsicht in das Wählerverzeichnis (Landtagswahl) nehmen
Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.
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Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
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Als Wahlhelfer verpflichtet werden
Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
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Beteiligung an der Landtagswahl anzeigen und diese Anzeige prüfen
Die Beteiligung an Landtagswahlen muss unter bestimmten Voraussetzungen bei der Landeswahlleitung angezeigt werden. Die Prüfung der Beteiligungsanzeige von Parteien erfolgt durch den Landeswahllausschuss.
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Bürgerentscheid nach erfolgreichem Bürgerbegehren durchführen
Mit einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises anstelle der Gemeindevertretung oder des Kreistages selbst treffen.
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Das Wahlergebnis für die Landtagswahl feststellen
Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.
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Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen
Bürgerinnen und Bürger können die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen.
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Eine Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
Sind Daten im Wählerverzeichnis unrichtig, kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.
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Europawahl: Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger beantragen
Als in Deutschland lebende Unionsbürgerin oder lebender Unionsbürger können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die aus dem Ausland zurückgekehrt sind, beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind. -
Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben, beantragen (einschließlich Wahlschein)
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.
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Europawahl: Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Inland leben, beantragen
Für die Europawahl werden Sie als Deutsche oder Deutscher von Amts wegen oder auf Antrag ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
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Europawahl: Ergebnis feststellen
Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.
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Europawahl: Von der Teilnahme ausschließen
Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
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Europawahl: Wählbarkeit feststellen
Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
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Europawahl: Wählerverzeichnis einsehen
Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.
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Europawahl durchführen
Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
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Kommunalwahl: Als Deutscher oder Unionsbürger in das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl eingetragen werden
Die Gemeindewahlbehörde legt vor jeder Wahl für jeden Wahlbezirk ein Wählerverzeichnis an, in das alle Wahlberechtigten eingetragen werden.
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Kommunalwahl: Berichtigung im Wählerverzeichnis beantragen
Sind Daten im Wählerverzeichnis unrichtig, kann ein Antrag auf Berichtigung bei der Gemeindewahlbehörde gestellt werden.
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Kommunalwahl: Bürgermeisterwahl/Landratswahl
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
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Kommunalwahl: Einsicht in das Wählerverzeichnis gewähren
Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen.
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Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
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Kommunalwahl: Zulassung, Änderung und Rücknahme des Kommunalwahlvorschlags beantragen
Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert werden. Bis zur Zulassung können Wahlvorschläge zurückgenommen werden. Der zuständige Wahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
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Landtagswahl
Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...
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Landtagswahl: Wählbarkeit feststellen
Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden.
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Wählbarkeitsbescheinigung beantragen
Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadt- bzw. Gemeindevertretung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.