Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauwesen und Bauverwaltung
Ihre zuständige Stelle
Amt Torgelow-Ferdinandshof - Bauwesen und Bauverwaltung
Bahnhofstraße 2
17358
Torgelow, Stadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 11:30 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Bebauungsplan - Änderung
Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...
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Bebauungsplan - Auskunft
Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des...
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Flächennutzungsplan - Änderung
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...
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Flächennutzungsplan - Aufhebung
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...
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Flächennutzungsplan - Aufstellung
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerblich...
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Flächennutzungsplan Auskunft
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegun...
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Gebrauchsabnahme der Fliegenden Bauten durchführen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)...
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Wohnungsbau Förderung von Sozialmietwohnraum
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
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Zuwendung zum Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen beantragen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten.