Amt Zarrentin - Wohngeld
Ihre zuständige Stelle
Amt Zarrentin - Wohngeld
Kirchplatz 4
19246
Zarrentin am Schaalsee, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag nur mit Termin
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag nur mit Termin
Online-Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
7 Leistungen
7 online
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Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
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Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.