Sekretariat
Ihre zuständige Stelle
Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
Sekretariat
Gemeinde-Zentrum 13
23999
Insel Poel, Ostseebad
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V)
Der Zugang zu Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird durch das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) geregelt. Grundsätzlich wird hier allen...
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Archivgut - Einsicht gewähren
Dienstleister für Forschung und Bildung: Die nach einer Bewertung der Archivwürdigkeit übernommenen Bestände werden von den Archivarinnen und Archivaren bearbeitet. Ihr Inhalt...
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Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung beantragen
Der Einwohnerantrag ist ein Mittel zur Einflussnahme der Einwohnerinnen und Einwohner. Die Einwohnerschaft kann mittels eines Einwohnerantrages beantragen, dass die Gemeindevertretung oder der Kreistag bestimmte Angelegenheiten behandelt.
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Bürgerentscheid nach erfolgreichem Bürgerbegehren durchführen
Mit einem Bürgerentscheid können die Bürgerinnen und Bürger wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises anstelle der Gemeindevertretung oder des Kreistages selbst treffen.
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Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem das persönliche Verhalten eines Beamten beziehungsweise Angestellten des öffentlichen Dienstes oder eines...
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Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden. Bei Unfallgefahr...
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Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen...
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Volksentscheid durchführen
Volksentscheid ist das Mittel, um einen Gesetzentwurf aus einem Volksbegehren nach Ablehnung durch den Landtag zur Abstimmung zu bringen.
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Zulassung eines Volksbegehrens beantragen
Volksbegehren ist das Recht des Volkes zur Beteiligung an der Gesetzgebung des Landes. Zu Landtagswahlen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können dem Landtag unter bestimmten Voraussetzungen einen Gesetzentwurf zur Beschlussfassung vorlegen.