Tiefbau und Umwelt
Ihre zuständige Stelle
Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land
Tiefbau und Umwelt
Rathausplatz 1
23936
Grevesmühlen, Stadt
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr
Mi. 09:00-12:00 Uhr
Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr
Fr. geschlossen
Hinweis:
Gerne können Sie auch online ein Termin vereinbaren, unter folgenden Link: Online-Terminvergabe.
Verkehrsanbindung
PKW und öffentlicher Personennahverkehr
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 80
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Anzahl: 5
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
-
Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.
-
Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden. Bei Unfallgefahr...
-
Genehmigung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
-
Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten...
-
Straßenschaden - Beseitigung an Bundes-,Landes- und Kreisstraßen sowie begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)
Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stad...
-
Straßenschäden melden
Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..
-
Telekommunikationslinien: Zustimmung zur Verlegung oder Änderung beantragen
Als Eigentümer oder Betreiber einer Telekommunikationslinie benötigen Sie für die Verlegung oder Änderung dieser Infrastruktur eine Zustimmung des Grundstückseigentümers. Ist das Grundstück ein öffentlicher Verkehrsweg, stellen Sie den Antrag beim zuständigen Wegebaulastträger.