Bauamt
Ihre zuständige Stelle
Amt Carbäk
Bauamt
Moorweg 5
18184
Broderstorf
Öffnungszeiten
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dientstag:13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: Geschlossen
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.
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Bebauungsplan - Änderung
Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...
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Bebauungsplan - Auskunft
Das Bauplanungsrecht des Bundes regelt die Nutzung von Grund und Boden nach städtebaulichen Gesichtspunkten. Es wird deshalb auch Städtebaurecht genannt. Das zentrale Element des...
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Bebauungsplan - Erläuterung
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...
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Flächennutzungsplan - Änderung
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...
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Flächennutzungsplan - Aufhebung
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...
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Flächennutzungsplan - Aufstellung
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen (z. B. Wohnbauflächen, gewerblich...
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Flächennutzungsplan Auskunft
Zum Flächennutzungsplan hat der Bürger während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der späteren einmonatigen öffentlichen Auslegun...
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Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden
In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintrit...
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Freiwillige Feuerwehr: Unfallversicherungsschutz
Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten...
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Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden. Bei Unfallgefahr...
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Hausnummer - Festsetzung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung...
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Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen...
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Straßenreinigung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für...
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Straßenschäden melden
Melden Sie Straßenschäden auf den Verkehrsflächen der Stadt oder Gemeinde der zuständigen Behörde..
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Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Änderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
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Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.