Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gartenstraße 17
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Organigramm
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Amtliche Fleischuntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Amtliche Schlachttieruntersuchung bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Amtliche Untersuchung auf Trichinen bei Hausschlachtung durchführen
Wenn Sie Haustiere oder als Farmwild gehaltene Huftiere außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes schlachten möchten, müssen Sie sich bei verschiedenen öffentlichen Stellen anmelden.
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Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Bei Kälbern für die Mast kann das bindegewebige Endstück des Schwanzes gekürzt werden, um Schwanzspitzennekrosen zu verhindern.
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Zulassung als Transportunternehmen gemäß Tierschutztransportverordnung beantragen
Transportunternehmer, die Tiere auf eigene Rechnung oder für eine dritte Person befördern, müssen über eine Zulassung verfügen.