Amt Gnoien - Standesamt
Ihre zuständige Stelle
Amt Gnoien - Standesamt
Teterower Str. 11 a
17179
Gnoien, Warbelstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
53 Leistungen
9 online
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Möchten Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dann sollten Sie im Vorfeld die Anerkennung einer solchen Adoption im Inland klären. Nach der Auslandsadoption bleibt die...
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Wurde Ihr Kind in Deutschland geboren und haben Sie es im Inland adoptiert? Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im...
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Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes. Wird Ihnen keines ausgestellt, können Sie eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.
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Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis? Das können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
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Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.
Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, durch das Standesamt 1 in Berlin.
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Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie Ihre Eheschließung persönlich vor dem Standesamt erklären.
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Sie benötigen Informationen zur Nachbeurkundung einer Eheschließung. Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Eheschließung nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.
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Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
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Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten...
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Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder Ihre Auslandsehe nachbeurkundet wurde.
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- Mit einander verheiratete Personen können unter Umständen auch nach der Eheschließung im Ausland Ihre Namensführung, durch Erklärung vor einem deutschen Standesamt gestalten.
- Das Standesamt stellt hierüber eine Bescheinigung aus.
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Als Vertriebene/r oder Spätaussiedler/in bzw. deren Ehegatten oder Nachkommen haben Sie verschiedene Möglichkeiten Ihre(n) Namen zu ändern.
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Wenn Sie heiraten oder bereits in einer Ehe leben, können Sie einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen.
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Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
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Wenn Sie einen wichtigen Grund haben, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
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Wenn Ihre Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst ist, können Sie Ihren Familiennamen ändern.
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Wenn Ihnen die elterliche Sorge für ihr Kind allein zusteht, können Sie dem Kind nur einen oder einige der Namen, aus denen Ihr Familienname besteht, den Familiennamen des anderen Elternteils oder einen aus den Namen beider Elternteile gebildeten Doppelnamen erteilen.
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Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn sich Ihr Name geändert hat.
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Ein Kind kann durch Einbenennung den Familiennamen des neuen Ehepartners eines Elternteils annehmen oder später wieder durch Rückbenennung ablegen.
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Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
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Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
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Wenn Sie ein Kind bekommen haben, müssen Sie Angaben und Nachweise zur Geburt, Vornamenserklärung und Namensbestimmung Ihres Kindes beim Standesamt einreichen.
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Sie haben ein Kind außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Geburtshilfeeinrichtung bekommen (Hausgeburt)? Dann müssen Sie die Geburt bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
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In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
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Anstatt einer Geburtsurkunde können Sie sich auch einen Ausdruck aus dem Geburtsregister ausstellen lassen.
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Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
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Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Beurkundung im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein.
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Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
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Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
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Wenn Ihre Geschlechtsidentität von Ihrem amtlich registrierten Geschlechtseintrag abweicht, können Sie die Angaben zu Geschlecht und Vornamen ändern lassen. Dafür müssen Sie eine Erklärung beim Standesamt abgeben.
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Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr...
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Durch den Kirchenaustritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Kirchensteuer. Das Verfahren hierfür ist weitgehend automatisiert.
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Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Lebenspartnerschaft geschlossen oder Ihre Auslandslebenspartnerschaft nachbeurkundet wurde.
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Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.
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Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
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Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.
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Die Eheschließenden können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - es gibt hierfür keine...
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- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls wegen fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich Ihre Anzeige des Sterbefalls vom Standesamt bescheinigen lassen.
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Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
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Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt...
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Verstirbt ein Deutscher oder eine Deutsche ohne festen Wohnsitz in Deutschland im Ausland, können Sie den Sterbefall nachträglich beim zuständigen deutschen Standesamt beurkunden lassen.
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Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
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Wenn Sie die Vaterschaft für ein Kind anerkennen möchten, müssen Sie Ihre Anerkennung öffentlich beurkunden lassen. Auch die Zustimmung der Mutter und des Kindes muss öffentlich beurkundet werden.
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Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
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Sie können Ihren Vornamen unter bestimmten Voraussetzungen ändern lassen.