Finanzen / Gebühren
Ihre zuständige Stelle
Amt Stargarder Land
Finanzen / Gebühren
Mühlenstraße 30
17094
Burg Stargard, Stadt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 11:00 Uhr
Hinweis:
Gerne auch nach Terminvereinbarung!
Verkehrsanbindung
Bahnanbindung
Regionalbahn:
Bahnanbindung Berlin-Stralsund
Parkplätze
Parkplätze
Am Rathaus
Anzahl: 10
Kostenfrei
Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 36
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkplatz Zufahrt über Neue Straße
Anzahl: 2
Kostenfrei
Am Rathaus
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Wenn Sie in Ihren Geschäftsräumen gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
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Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
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Gewerberegisterauszug
Das Gewerberegister wird bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisfreie Stadt, große kreisangehörige Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amtsverwaltung) geführt und enthält alle gemäß...
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Grundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
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Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
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Standplatzgenehmigung für Märkte beantragen
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten (Titel IV der Gewerbeordnung) eine Standplatzgenehmigung.
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Stellvertretungserlaubnis nach dem Gaststättengesetz beantragen
Wer ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch einen Stellvertreter/ eine Stellvertreterin betreiben will, bedarf einer Stellvertretungserlaubnis; sie wird dem...
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Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
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Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretererlaubnis nach Gaststättengesetz
Wenn Sie einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einem anderen übernehmen wollen, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der Erlaubnis auf Widerruf gestattet werden.