Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.2 Stadtentwicklung und untere Denkmalsschutzbehörde
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.2 Stadtentwicklung und untere Denkmalsschutzbehörde
Stadthaus Markt 15
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage in der Dompassage
Anzahl:
Kostenpflichtig
Tiefgarage "Am Markt"
Anzahl:
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Zufahrt über die Domstraße
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
15 Leistungen
2 online
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Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...
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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
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Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...
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Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt dieses Gebäudes und deren Kosten beantragen.
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Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
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Wenn Sie schutzwürdige Kulturgüter instand halten, können Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und steuerliche Vergünstigungen erhalten. Sie müssen dazu eine Bescheinigung für das Finanzamt beantragen.
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Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
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Hier können Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde für jegliche Maßnahmen, die zu Änderungen an Ihrem Denkmal führen und keine Baugenehmigung bedürfen, beantragen.
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Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...
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Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...
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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
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Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
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In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.
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Um für den Erhalt von Baudenkmälern steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt. Für den Erhalt dieser Bescheinigung können Sie vorher eine Zusicherung beantragen.
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Um für die Arbeit an Kulturgütern steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt. Für die Bescheinigung können Sie vorher eine Zusicherung beantragen.