Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
60.4 Untere Bauaufsichtsbehörde
Stadthaus Markt 15
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
31 Leistungen
8 online
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Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.
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Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
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Baubeginn bei einem baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Vorhaben anzeigen
Melden Sie den Beginn oder die Wiederaufnahme genehmigungsbedürftiger oder genehmigungsfrei gestellter Bauvorhaben mindestens eine Woche vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde.
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Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt.
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Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag.
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Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt.
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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
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Sie können eine Verlängerung der Baugenehmigung bis zu einem Jahr beantragen, wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt.
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Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
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Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
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Bautechnische Nachweise sind die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes sowie des Schall- und Erschütterungsschutzes.
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In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
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Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
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Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
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Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
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Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
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Sie wollen einen fliegenden Bau zu einer Veranstaltung aufstellen. Dazu müssen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes die Aufstellung anzeigen.
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Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.)...
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Wenn Sie als Bauherrin oder Bauherr eine genehmigungsbedürftige oder genehmigungsfrei gestellte bauliche Anlage nutzen möchten, müssen Sie dies spätestens zwei Wochen vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
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Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
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Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Errichtung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
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Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung um jeweils bis zu einem Jahr beantragen.
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Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Nutzungsänderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung.
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Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbeörde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Sie planen ein Bauvorhaben auf einem Grundstück, bei dem aktuell eine Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung vorliegt? Dann können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
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Sie können eine Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung bei verfahrensfreien Bauvorhaben beantragen.