Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.2 Unterhaltung von Verkehrsanlagen
Lange Straße 2 a
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Tierpark
Bus:
Linie 2, Haltestelle Tierpark
Parkplätze
Parkplätze
Parkscheinautomat, Wollweberstraße
Anzahl: 23
Kostenpflichtig
Tiefgarage DomCenter, Friedrlich-Loeffler-Straße 38
Anzahl: 240
Kostenpflichtig
Parkplatz "Am Bahnhof", Bahnhofstraße 42
Anzahl: 150
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Domstraße 12
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
17 Leistungen
2 online
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In bestimmten Fällen können Sie sich von der Anschnall- oder Helmpflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
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Jede Bewohnerin/jeder Bewohner kann für den eigenen Pkw oder das eigene Motorrad oder für ein selbst dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen, wenn...
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Die Ausnahmegenehmigung von Parkverboten können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftige Personen im Rahmen der "Familienpflege" betreuen und hierbei auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, welches Sie am jeweiligen Einsatzort (im Bewohnerparkgebiet) abstellen müssen.
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Wenn Sie für eine gemeinnützige Einrichtung oder einen sozialen Dienst tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder freiberuflich tätig sind, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Wenn Sie kleinwüchsig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen.
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Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Wenn Ihnen beide Hände beziehungsweise Arme fehlen, können Sie Parkerleichterungen für das Parken an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheiben beantragen.
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Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.
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Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
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Wenn Ihr Lastkraftwagen (Lkw) vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen betroffen ist, können Sie in dringenden Fällen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
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Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.
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Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.