Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.4 Verwaltung und Unterhaltung kommunaler Friedhöfe und Krematorium
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
66.4 Verwaltung und Unterhaltung kommunaler Friedhöfe und Krematorium
Am Neuen Friedhof 14
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
- Dienstag: 10.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag: 10.00 bis 12.00 Uhr
Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 1, Haltestelle: Am neuen Friedhof
Parkplätze
Parkplätze
Parkplatz; Am neuen Friedhof 14
Anzahl: 40
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
5 Leistungen
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Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung .
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Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene mit dem Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Danach erfolgt die Beisetzung der Asche.
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Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, benötigen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
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Auf Antrag können Sie bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht für eine Grabstätte von einer anderen Person übernehmen.
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Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird nach Maßgabe der Friedhofssatzung geregelt und ist gebührenpflichtig. Die Grabstätte bleibt Eigentum des Friedhofsträgers.