Amt Löcknitz-Penkun
Bauleitplanung
Ihre zuständige Stelle
Amt Löcknitz-Penkun
Bauleitplanung
Chausseestr. 30
17321
Löcknitz
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
9 Leistungen
2 online
-
In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sind nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahmen Ausgleichsbeträge zu erheben. Der Ausgleichsbetrag ist der Anteil des einzelnen...
-
Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...
-
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
-
Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...
-
Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...
-
Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...
-
Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
-
Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
-
In den Vorhaben- und Erschließungsplan kann jedermann Einsicht nehmen.