Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Kinder- / Jugendgesundheitsdienst, Impfwesen
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
9 Leistungen
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Die kostenfreie Unterstützung durch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Familienhebammen richtet sich an Familien, die sich in einer besonderen Lebenslage befinden.
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Durch das Landesprogramm „Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden Familien unterstützt, die in ihrer individuellen Lebenssituation besonders belastet sind.
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Die Servicestelle für Kindervorsorgeuntersuchungen und die Gesundheitsämter fördern die Teilnahme an den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche.
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Während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung können Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.
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Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.
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Bei allen Kindern, die eingeschult werden sollen sowie bei Kindern und Jugendlichen in der 4. und 8. Klasse, werden schulärztliche Untersuchungen durchgeführt.
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Allgemeine Schwangerschaftsberatung nach Abschnitt 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes: Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung,...
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Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
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Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, werden Sie bei Schwangerschaft und Mutterschutz unterstützt.