Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Stadtentwicklung und Stadtplanung
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Mitarbeiter
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
15 Leistungen
4 online
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In förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten sind nach Abschluss der Gesamtsanierungsmaßnahmen Ausgleichsbeträge zu erheben. Der Ausgleichsbetrag ist der Anteil des einzelnen...
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Die Änderung eines Bebauungsplans ist die inhaltliche Veränderung von Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplans. Sollen Festsetzungen wie z. B. die Abgrenzung des...
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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
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Sie haben das Recht in einen Bebauungsplan Einsicht zu nehmen. Wenden Sie sich hierfür an die örtlich zuständige Kommune.
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Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen.
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Den Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Ortsrecht) fest. Die Gemeinde legt mit dem Bebauungsplan die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs fest und welche Nutzungen...
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Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen...
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Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der...
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Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.
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Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
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Sie können sich an der Erstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplans beteiligen.
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Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
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Als Privatperson oder Unternehmen können Sie sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Aufstellung oder Änderung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen.
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Damit die für das festgesetzte Sanierungsgebiet angestrebten städtebaulichen Ziele zur Behebung oder Abminderung städtebaulicher Missstände von der Gemeinde auch erreicht werden...
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Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen.