Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Denkmalpflege
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Denkmale sind als Quellen und Dokumente von Geschichte und Tradition zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen.
Die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege werden durch die untere Denkmalschutzbehörde bei der Landeshauptstadt Schwerin und die oberste Denkmalschutzbehörde beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Denkmalfachbehörde, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V gemeinsam und abgestimmt wahrgenommen.
Entsprechend Denkmalschutzgesetz M-V ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Schwerin als Genehmigungsbehörde für den Vollzug des Landesdenkmalschutzgesetzes zuständig.
Bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin geführt. Sie ist auf der Internetseite veröffentlicht.
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
7 Leistungen
4 online
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Baugenehmigung für die Beseitigung einer Anlage, die in der Denkmalliste eingetragen ist, beantragen
Für die Beseitigung eines Denkmals, das in der Denkmalliste eingetragen ist, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag.
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Für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Erhalt dieses Gebäudes und deren Kosten beantragen.
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Für Baudenkmale und Gebäude innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie eine Bescheinigung über durchgeführte Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals oder Gebäudes und deren Kosten beantragen.
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Wenn Sie sich für bestimmte Denkmale interessieren, können Sie eine Auskunft beantragen.
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Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
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Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie gegebenenfalls kommunale Fördermittel beantragen.
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Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und der teilweisen Rekonstruktion von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung stellen.
Laufzeit der Förderung: vom 29.10.1994