Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Bildung
Ihre zuständige Stelle
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Bildung
Am Packhof 2-6
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Verkehrsanbindung
Haltestelle Stadthaus
Straßenbahn:
2
Schwerin Hauptbahnhof
Regionalbahn:
Intercity
Haltestelle Hauptbahnhof
Bus:
5, 7, 8, 10, 11, 12, 14, 19 (nur zeitweise)
Straßenbahn:
1, 4
Parkplätze
Parkplätze
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 123
Kostenpflichtig
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 30
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Stellplätze vor dem Stadthaus Am Packhof 2-6
Anzahl: 2
Kostenfrei
Tiefgarage Stadthaus
Anzahl: 4
Kostenpflichtig
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
7 Leistungen
5 online
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Wenn Sie sich beruflich fortbilden möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine finanzielle Förderung ihrer Aufstiegsfortbildung erhalten.
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Sie können finanzielle Hilfe für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum erhalten, wenn Ihre Eltern nicht viel verdienen oder wenn Sie bereits eine Weile gearbeitet haben. Diese Hilfe nennt man BAföG.
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Melden Sie Ihr Kind termingerecht an der örtlich zuständigen Grundschule oder an einer Schule in freier Trägerschaft an.
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Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten...
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Die Landkreise und kreisfreien Städte haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 der...
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Innerhalb der weiterführenden Schulen können Schüler (ab) der Jahrgangsstufen 7 bis 9 in einen anderen Bildungsgang bzw. eine andere Schulart übergehen. Ein Wechsel in die nächst...
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In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die...