Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.2.1 Kfz-Zulassungsstelle und Bewohnerparkausweis
Markt 15
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Parkplätze
Parkplätze
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Markt 15, Zufahrt über Domstraße 39
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
39 Leistungen
11 online
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Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
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Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
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Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
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Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.
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Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, können Sie diesen um die Anhängerklasse E erweitern.
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Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.
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Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
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Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen.
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Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
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Wenn Sie in Deutschland ein Elektroauto fahren, das im Ausland angemeldet ist, können Sie eine E-Plakette erhalten.
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Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
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Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft zu Fahrzeugdaten und -halterinnen oder -haltern beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.
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Ist ein Fahrzeug der Klasse M1, N1 oder L5e einer anerkannten Stelle nach § 4 Absatz 1 der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung überlassen worden, hat der Eigentümer oder der...
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Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen? Als neue Fahrzeughalterin oder neuer Fahrzeughalter können Sie dieses wieder anmelden.
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Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden.
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Wenn die Betriebserlaubnis (Einzelbetriebserlaubnis) eines Fahrzeugs verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, muss eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden. Bei Diebstahl ist unverzüglich eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten.
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Wenn Ihr Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung hat, müssen Sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis beantragen, bevor das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen werden kann.
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Haben Sie die Betriebserlaubnis Ihres zulassungsfreien Fahrzeugs verloren, wurde sie gestohlen oder ist sie unleserlich geworden? Dann müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
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Möchten Sie mit einem zulassungsfreien Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und dieses Fahrzeug hat keine EU-Typgenehmigung oder nationale Genehmigung? Dann müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
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Fahrzeugteile, die zum Ein- oder Anbau an einem Fahrzeug vorgesehen sind, benötigen eine Betriebserlaubnis.
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Wenn Sie ein bestehendes Kennzeichen ändern möchten, können Sie dies bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
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Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.
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Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger...
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Sie wollen für die Zulassung Ihres Fahrzeuges ein Kennzeichen reservieren bzw. bei der Abmeldung des "alten" Fahrzeuges das "alte" Kennzeichen reservieren.
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Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger...
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Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.
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Für Anfahrten zu und Abfahrten von Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen, können Oldtimer mit...
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Wenn Sie für Ihr vor 30 oder mehr Jahren zugelassenes oder erstmals in Verkehr gekommenes Fahrzeug ein Oldtimerkennzeichen nutzen möchten, können Sie dies beantragen.
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Sie benötigen ein Kennzeichen für einen Oldtimer? Dafür sind einige Voraussetzungen notwendig.
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Wenn Sie ein Fahrzeug jedes Jahr nur in bestimmten aufeinander folgenden Monaten nutzen wollen, haben Sie die Möglichkeit, ein Saisonkennzeichen bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
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Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der...
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Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination? Dann können Sie gegen Gebühr ein Wunschkennzeichen vorher reservieren lassen.
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In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,...
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Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
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An Fahrzeugen verwendete Einrichtungen, wie z.B. Scheinwerfer und andere Leuchten, Bremsen, Luftreifen, Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme, Scheiben, Bremsen,...
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Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen, müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I immer bei sich haben. Dabei handelt es sich um den früheren Fahrzeugschein.
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Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
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Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr haben oder diese nicht mehr lesbar ist, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen.
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Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nachweisen, dass Sie über das betreffende Fahrzeug verfügen dürfen.