Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Schwaaner Landstraße 8
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Rostock: "Puschkinplatz/Handwerkerbildungszentrum"
Bus:
22, 23
Neubrandenburg: "Bahnhof DB"
Parkplätze
Parkplätze
Rostock: Tiefgarage/Außenstellplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Neubrandenburg: begrenzte Außenparkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
43 Leistungen
14 online
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Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.
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Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
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Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
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Wenn Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, können Sie auf Antrag eine Zweitschrift oder Übersetzung des Prüfungszeugnisses erhalten. Sie können auch die Aufstellung der berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis beantragen.
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Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
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Staatsangehörige der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, die in Deutschland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten, können ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben.
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Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
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Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
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Wenn Sie im EU-Ausland bestimmte Dienstleitungen erbringen möchten, benötigen Sie für einige EU-Länder (z.B. Österreich, Belgien, Luxemburg) die EU-Bescheinigung als Nachweis Ihrer Berufserfahrung.
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Wenn Sie mindestens 15 Jahre sind und sich in den Schulferien für ein Praktikum in einem Handwerksbetrieb interessieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie in Höhe von 120,00 EUR pro Woche erhalten.
Laufzeit der Förderung: bis zum 31.12.2026 -
Unterstützung des Handwerks durch Gewährung von Zuschüsse an die Handwerkskammern des Landes zur Organisation und gegebenenfalls Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk.
Laufzeit der Förderung: vom 01.05.2022 bis zum 31.12.2028 -
Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
Fördermöglichkeit zur Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, welche bei der zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden kann.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 -
Sie möchten sich in Ihrem handwerklichen Beruf weiterentwickeln? Informieren Sie sich hier über Fortbildungsmöglichkeiten.
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Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
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Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
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Sie können bei entsprechender Leistung frühzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
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Wenn die aktuelle Betriebsleitung aufhört oder ein Wechsel stattfindet, müssen Sie dies der Handwerkskammer melden.
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Nachdem Sie bereits die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen angezeigt haben, müssen Sie wesentliche Änderungen ebenfalls vor der geänderten Dienstleitungserbringung anzeigen.
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Wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert haben und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben.
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Sie sind mit einem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen und möchten ein weiteres Handwerk ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung für ein weiteres Handwerk beantragen.
Die Handwerkskammer erteilt Ausübungsberechtigungen nach § 7a Handwerksordnung zur Eintragung in die Handwerksrolle für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk oder nach § 7b Handwerksordnung an langjährig tätige Gesellen.
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Eine neue Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs müssen Sie der zuständigen Handwerkskammer melden.
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Wenn Sie als Handwerkerin oder Handwerker aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz vorübergehend zulassungspflichtige Handwerksleistungen in Deutschland erbringen wollen, ohne hier eine Niederlassung zu haben, müssen Sie dies anzeigen.
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Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk. Für 41 Berufe im Handwerk benötigt man eine bestimmte Berufsqualifikation.
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Wenn Sie bereits erstmalig die grenzüberschreitende Erbringung von zulassungspflichtigen Handwerksleistungen mitgeteilt haben, müssen Sie vor Ablauf eines Jahres anzeigen, wenn Sie diese ohne wesentliche Änderungen auch im Folgejahr erbringen wollen.
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Wenn Sie in einem zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe eine Meisterprüfung ablegen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
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Um in einem Handwerk eine Meisterprüfung ablegen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen.
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Wenn der Betrieb eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes nicht mehr fortgeführt werden soll, müssen Sie bei Ihrer Handwerkskammer die Löschung beantragen.
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Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.
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Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer die Anschrift einer Betriebsstätte ändert, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
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Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
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Sie sind aus dem EU/EWR-Ausland oder der Schweiz und möchten ein zulassungspflichtiges Handwerk in Deutschland ausüben? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Berufserfahrung und Ausbildungsnachweise in Deutschland anerkennen lassen.
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Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin oder Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.
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Sie können ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben. Diese Auskünfte können Sie bei der zuständigen Handwerkskammer erhalten.
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Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer.
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Wenn bei in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über Inhaber eines Betriebs, zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften Änderungen im Gesellschafterbestand oder der Vertretungsberechtigung eintreten, müssen Sie dies mitteilen.
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Wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe selbständig ausüben möchten, müssen Sie den Beginn der gewerblichen Betätigung Ihrer Handwerkskammer anzeigen.
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Öffentlich bestellte Sachverständige sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden.
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Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
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Wenn Sie Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.
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Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
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Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
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Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.
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Wenn Sie schwerpunktmäßig eine nicht wesentliche Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben möchten und über eine einschlägige Gesellenausbildung verfügen, müssen Sie sich in das Verzeichnis Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.