32.3.1 Standesamt
Ihre zuständige Stelle
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
32.3.1 Standesamt
Rathaus Markt
17489
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Öffnungszeiten
Sprechzeiten mit Termin:
- Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr (Dienstag bis 18:00 Uhr)
- Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten ohne Termin:
- Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Stadtbus
Bus:
Linie 2, Haltestelle Knopfstraße
Bus:
Linie 3, Haltestelle Rathaus
Bus:
Linie 3, Haltestelle Knopfstraße
Parkplätze
Parkplätze
Parkscheinautomat, Fischstraße 17
Anzahl: 22
Kostenpflichtig
Tiefgarage am Markt, Rakower Straße 1
Anzahl: 273
Kostenpflichtig
Parkplatz Salinenstraße, Ladebower Chaussee 11
Anzahl: 250
Kostenpflichtig
Behindertenparkplätze
Markt 23
Anzahl: 1
Kostenfrei
Markt 15 - 19
Anzahl: 4
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.
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Ausdruck aus dem Geburtenregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt beurkundet hat sowie spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
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Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.
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Eheschließung anmelden
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließun...
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Eheschließung Vollzug Besondere
- Zwei Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
- Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
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Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
Für bis zum 31. Dezember 2008 vor einem deutschen Standesamt geschlossene Ehen wurden "von Amts wegen" Familienbücher angelegt. Das Familienbuch enthielt Angaben zu den Ehegatten...
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Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.
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Fehlgeburt anzeigen
Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.
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Geburt anzeigen
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der...
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Geburt im Ausland - Eintrag in das deutsche Geburtenregister
Geburten im Ausland von Deutschen, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern oder ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können auf Antrag nachträglich...
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Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
Sie haben sich scheiden lassen oder Ihre Lebenspartnerschaft beendet und möchten Ihren Namen ändern? Wenn Ihr Geburtsname oder vor der Ehe oder Lebenspartnerschaft geführter...
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Geburtsurkunde beantragen
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.
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Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie eine Geburtsurkunde beantragen. Dies erhalten Sie bei dem Standesamt I in Berlin.
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Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Register aus.
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Lebenspartnerschaftsurkunde - Weitere Ausfertigungen beantragen
Bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beantragen (z. B. für Rentenangelegenheiten und zur Änderung von Ausweispapieren).
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Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.
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Namensführung in der Ehe
Die Ehegatten können ihre bisherigen Namen beibehalten (getrennte Namensführung) oder bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt - es gibt hierfür keine Frist&...
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Namensgebung
Bei der Namensgebung ist zwischen Vor- und Familienname (Nachname) zu unterscheiden. Den Vornamen für Ihr Kind können Sie weitgehend selbst bestimmen. Nicht erlaubt sind...
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Namensgebung - Beratung
Die Wahl eines (neuen) Namens kann durch verschiedene familienrechtliche Ereignisse (Geburt, Ehe, Adoption) oder durch die Änderung der persönlichen Verhältnisse (Einreise...
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Standesamtliche Trauung
In Deutschland können Sie nicht spontan heiraten. Vielmehr müssen die Verlobten ihre Eheschließung anmelden – auch dürfen der Ehe keine Hindernisse entgegenstehen. Informationen...
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Sterbefall beim Standesamt anzeigen
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Bezirk der Tod eintrat, angezeigt werden. Der Standesbeamte nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt...
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Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.
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Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
Sie können die nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff in ein deutsches Sterberegister beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
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Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.Der nachträgliche Eintrag...
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Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.