Finanzamt Rostock
Ihre zuständige Stelle
Finanzamt Rostock
Möllner Straße 13
18109
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Organigramm
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Anrechnung und Erstattung von Abzugsbeträgen bei Bauleistungen
Sie haben Bauleistungen für ein Unternehmen oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erbracht und es wurde auf Ihre Gegenleistung Bauabzugssteuer einbehalten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung des Steuerabzugs beantragen.
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Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Sind Sie Eigentümer von Grundbesitz (bzw. in den neuen Bundesländern Nutzer land- und forstwirtschaftlichen Vermögens), der nicht von der Grundsteuer befreit ist, wird das Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid erlassen.
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Einkommensteuer Festsetzung
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
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Geldwäscheprävention - Antrag zur Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, befreien.
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Kapitalertragsteuer Befreiung
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Kapitalertragsteuerabzug vermeiden können.
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Kirchensteuer Festsetzung
Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften haben das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben.
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Körperschaftsteuererklärung abgeben
Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer mit ihrem zu versteuernden Einkommen.
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Steuerabzug bei Bauleistungen Freistellung
Sie erbringen im Inland eine Bauleistung an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts und diese müssen von der Gegenleistung eine Bauabzugssteuer abführen? Dann können Sie eine Befreiung von der Steuerpflicht beantragen.
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Umsatzsteuerheft beantragen
Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.
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Umsatzsteuer voranmelden
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
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Unternehmen oder selbstständige Tätigkeit zur Steuer anmelden
Wenn Sie ein Unternehmen gründen, sich an einem Unternehmen beteiligen oder sich selbstständig machen, müssen Sie das Finanzamt informieren.