Landesamt für Gesundheit und Soziales
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Blücherstr. 1
18055
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
10 Leistungen
1 online
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Wenn Sie als Apotheke apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
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Wenn Sie ein pharmazeutischer Unternehmer sind und Fertigarzneimittel in den Verkehr bringen, sind Sie verpflichtet, der zuständigen Behörde eine Informationsbeauftragte oder einen Informationsbeauftragten zu nennen und Änderungen zu melden.
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Als Arbeitgeber müssen Sie eine Ausgleichsabgabe entrichten, wenn Sie nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
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Bestimmte Tätigkeiten mit Biostoffen sind anzeigepflichtig. Bevor diese Tätigkeiten mit Biostoffen durchgeführt werden, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Bei Arbeiten in den Schutzstufen 3 und 4 ist eine Erlaubnis erforderlich, die hier nicht behandelt wird.
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Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.
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Wenn Sie Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlagen sind, müssen Sie Änderungen in Bezug auf verantwortliche Personen der Genehmigungsbehörde melden.
Die Genehmigungsbehörde ist in Mecklenburg-Vorpommern auch die Überwachungsbehörde.
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Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie alle geplanten Änderungen an Ihrer Einrichtung melden.
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Wenn Sie den Betrieb Ihrer gentechnischen Anlage einstellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden.
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Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie neue Informationen über Risiken für Mensch und Umwelt der Genehmigungsbehörde melden.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Genehmigungsbehörde auch Überwachungsbehörde.
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Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.