Nationalparkamt Müritz
Ihre zuständige Stelle
Nationalparkamt Müritz
Schloßplatz 3
17237
Hohenzieritz
Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Sprechzeiten Schloss Hohenzieritz:
Mo-Do von 9:00 bis 15:30 Uhr
Fr von 9:00 bis 14:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
12 Leistungen
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Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
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Ausgleich oder Minderung von Schäden, die durch besonders geschützte Großvogelarten an landwirtschaftlichen Kulturen oder am Fischbesatz in bewirtschafteten Aquakultur- und Teichanlagen entstanden sind
Laufzeit der Förderung: bis zum 31.12.2029 -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.1994 -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch wild lebende Tiere der Art Wolf (Canis lupus) sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 -
Wenn Sie ein Vorhaben in einem anerkannten Schutzgebiet ausüber möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
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Das verbotene Feuermachens im oder am Wald können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Das Feuermachens im oder am Wald müssen Sie für bestimmte Maßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde Ankündigen.
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Für die Benutzungen von Wäldern benötigen Sie eine Genehmigung.
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Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.
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Für die Sperrung von Waldflächen und Waldwege benötigen Sie eine Genehmigung.