Nationalparkamt Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Nationalparkamt Vorpommern
Im Forst 5
18375
Born a. Darß
Zentraler Kontakt
Erledigen Sie viele Anliegen doch einfach online!
Finden Sie die passende Verwaltungsleistung für Ihr Anliegen und erledigen Sie es online.
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Nationalparkverwaltung in Born u. Außenstelle Nationalpark Jasmund:
Mo, Mi, Do 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
Di 09:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
12 Leistungen
-
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
-
Wenn Sie einen Baum fällen, zurückschneiden oder anderweitig beschädigen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorher eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
-
Wenn Sie einen besonders geschützten Baum fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
-
Ausgleich oder Minderung von Schäden, die durch besonders geschützte Großvogelarten an landwirtschaftlichen Kulturen oder am Fischbesatz in bewirtschafteten Aquakultur- und Teichanlagen entstanden sind
Laufzeit der Förderung: bis zum 31.12.2029 -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.1994 -
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Vermeidung oder Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch wild lebende Tiere der Art Wolf (Canis lupus) sowie für Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch diese Art.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 -
Wenn Sie ein Vorhaben in einem anerkannten Schutzgebiet ausüber möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.
-
Das verbotene Feuermachens im oder am Wald können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
-
Das Feuermachens im oder am Wald müssen Sie für bestimmte Maßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde Ankündigen.
-
Für die Benutzungen von Wäldern benötigen Sie eine Genehmigung.
-
Für das Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen benötigen Sie eine Waldfahrgenehmigung.
-
Für die Sperrung von Waldflächen und Waldwege benötigen Sie eine Genehmigung.