Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 210 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweiswesen; Personenstandswesen; Staatsangehörigkeitsrecht; Glücksspielwesen; Stellvertretende Landeswahlleiterin
Alexandrinenstraße 1
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Beschwerde über erlaubte oder illegale Glücksspielwerbung im Internet einreichen
Wenn Sie Hinweise zu Werbung für erlaubte oder unerlaubte Glücksspielangebote im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen
Wenn Sie Hinweise zur Erreichbarkeit der Zentraldateien haben, können Sie diese übermitteln.
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Unerlaubtes Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu einem Angebot oder einer Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch einen Spielenden melden
Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen melden
Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen
Wenn Sie Hinweise zu einem Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.
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Verwendung eines Landeswappens beantragen
Die Landeswappen des Landes Mecklenburg-Vorpommerns sind geschützt und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit vorheriger Genehmigung verwendet werden.