Referat VIII 430 - Haushalts- und Rechtsangelegenheiten
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
Referat VIII 430 - Haushalts- und Rechtsangelegenheiten
Schloßstraße 6-8
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer für kulturelle Einrichtungen beantragen
Möchten Sie als kulturelle Einrichtung oder als Einzelkünstlerin/Einzelkünstler nach § 4 Nr. 20a Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit werden, benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Behörde.
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Umsatzsteuer Befreiung
Umsatzsteuerbefreiungen müssen nicht beantragt werden, sondern sie gelten, soweit die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Das stellt sicher, dass Leistungen für wichtige Bereiche des täglichen Lebens, wie Mieten und Heilbehandlungen nicht verteuert werden.