Referat II 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung
Referat II 610 - Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Alexandrinenstraße 1
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Städtebauförderung Zuwendung für städtebaulich bedeutsames Einzelvorhaben beantragen
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebaulich bedeutsame Einzelvorhaben erhalten, wenn sie das Einzelvorhaben nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.
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Städtebauförderung Zuwendung für städtebauliche Gesamtmaßnahme beantragen
Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Zuwendungen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten, wenn sie die Gesamtmaßnahme nicht aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren kann und keine ausreichenden Finanzhilfen von anderer Seite erhält.