Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Arsenalstr. 9
19053
Schwerin, Landeshauptstadt
Zentraler Kontakt
Erledigen Sie viele Anliegen doch einfach online!
Finden Sie die passende Verwaltungsleistung für Ihr Anliegen und erledigen Sie es online.
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
18 Leistungen
-
Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.
-
Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
-
Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
-
Wenn Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, können Sie auf Antrag eine Zweitschrift oder Übersetzung des Prüfungszeugnisses erhalten. Sie können auch die Aufstellung der berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis beantragen.
-
Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
-
Europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden auf Antrag in die für den Ort ihrer/seiner Niederlassung zuständigen Rechtsanwaltskammer aufgenommen und sind dann...
-
Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts...
-
Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
-
Sie können bei entsprechender Leistung frühzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
-
Sie haben eine ausländische Berufsqualifikation im Bereich der rechtspflegerischen Ausbildungsberufe. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland dauerhalt arbeiten? Dann können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation offiziell anerkennen lassen.
-
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung. Voraussetzungen: Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen...
-
Um Ihre Rechtsanwaltskanzlei als Berufsausübungsgesellschaft mit Haftungsbeschränkung zu führen oder Personen als Gesellschafter aufzunehmen, die nicht der Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Steuerberater- oder Wirtschaftsprüferkammer angehören, müssen Sie eine Zulassung beantragen.
-
Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
-
Wenn Sie Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.
-
Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
-
Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
-
Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.
-
Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungsdauer erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.