Stadt Bützow (Amt Bützow-Land)
Stadt Bützow & Amt Bützow-Land - Bürger- und Tourismusbüro
Ihre zuständige Stelle
Stadt Bützow (Amt Bützow-Land)
Stadt Bützow & Amt Bützow-Land - Bürger- und Tourismusbüro
Am Markt 1
18246
Bützow
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
22 Leistungen
7 online
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
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Deutsche Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr müssen sich mit Reisepass oder Personalausweis ausweisen können. Ein Personalausweis ist Pflicht, wenn kein Pass vorhanden ist. Die...
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Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
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Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache, das erweiterte Führungszeugnis oder das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.
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Möchten Sie Ihr Gewerbe einstellen, an einen Ort verlegen, der in den Zuständigkeitsbereich einer anderen als der bisher zuständigen Gemeinde fällt, oder möchten Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern? Dann müssen Sie Ihren Betrieb abmelden.
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Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
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Sie möchten den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort verlegen, Ihr Name als Gewerbetreiber hat sich geändert oder Sie wollen künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten? In diesen und weiteren Fällen müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
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Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
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Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Nicht abmelden müssen Sie sich dagegen, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
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Sie sind für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern wahlberechtigt und möchten per Briefwahl oder am Wahltag in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises wählen? Dann benötigen Sie einen Wahlschein.
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Über das Serviceportal können Sie die Adressen von Einwohnern entsprechend den Vorgaben des Bundesmeldegesetzes elektronisch erfragen.
Sie können die einfache Melderegisterauskunft auch persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. -
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
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Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
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Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
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Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig. -
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
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Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
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In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
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Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
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Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.