Stadt Bützow (Amt Bützow-Land) - Wahlen
Ihre zuständige Stelle
Stadt Bützow (Amt Bützow-Land) - Wahlen
Am Markt 1
18246
Bützow
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
4 Leistungen
-
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
-
Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
-
Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
-
Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...