Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
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Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Werkstraße 213
19061
Schwerin, Landeshauptstadt
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Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
15 Leistungen
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Mittel zur Förderung der nachhaltigen Siedlungsentwicklung in kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis 10.000 Einwohner (Förderbereich 1).
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Wenn Sie sich auf einer Messe in Deutschland oder im Ausland präsentieren möchten, können Sie einen Antrag auf Förderung beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern stellen.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 -
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, zur regionalpolitischen Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstützung von regionalen Aktivitäten
Laufzeit der Förderung: vom 26.03.2024 bis zum 31.12.2029Laufzeit der Förderung: vom 26.03.2024 bis zum 31.12.2029 -
Unterstützung der gewerblichen Wirtschaft durch Zuschüsse
Laufzeit der Förderung: vom 26.03.2024 bis zum 31.12.2029 -
Fördermittel für bauliche und technische Maßnahmen an und in Tierheimen, Wildtierauffangstationen und anderen Einrichtungen, die der Unterbringung von Tieren dienen.
Laufzeit der Förderung: vom 02.08.2022 bis zum 31.12.2027 -
Unterstützung der Handwerks- und Industriemeister durch einen einmaligen Zuschuss bei der Betriebsübernahme oder Neugründung oder tätigen Beteiligung im Handwerk
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 -
Wenn Sie den Neu-, Um oder Ausbau einer Hafenanlage planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür Zuwendungen bekommen.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029 -
Wenn Sie Ihre technische Klimaschutzlösung für die Steigerung der Energieeffizienz oder die Energieeinsparung bzw. Nutzung erneuerbarer Energien in einem intelligenten kleinräumigen Energienetz einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Laufzeit der Förderung: vom 16.04.2024 bis zum 31.12.2029 -
Wenn Sie Ihre technische Klimaschutzlösung für die Steigerung der Energieeffizienz oder Energieeinsparung bzw. die Nutzung erneuerbarer Energien in einem intelligenten kleinräumigen Energienetz suchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Laufzeit der Förderung: vom 24.10.2023 bis zum 31.12.2029 -
Wenn Sie motivierte und frisch ausgebildete Arbeitskräfte mit einem Hochschul- oder Meisterabschluss in einer technischen Fachrichtung für Ihr Unternehmen gewinnen möchten und damit eine zusätzliche Stelle schaffen, gewährt das Land einen Zuschuss zu den Personalausgaben.
Laufzeit der Förderung: vom 24.12.2024 bis zum 31.12.2026 -
Der Landwirtschaftsminister verwendet das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss.
Laufzeit der Förderung: vom 13.12.2022 bis zum 31.12.2027 -
Für die Anschaffung und Installation von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Anlagen) können Sie einen Zuschuss beantragen.
Laufzeit der Förderung: vom 31.12.2025 bis zum 31.12.2027 -
Kulturprojekte in Mecklenburg-Vorpommern können unter bestimmten Voraussetzungen vom Land gefördert werden.
Laufzeit der Förderung: vom 30.12.2025 bis zum 31.12.2026 -
Bereits seit 1991 sind die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung eine der tragenden Säulen bei der kontinuierlichen städtebaulichen Erneuerung unseres Landes.
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Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen dem Land M-V Mittel für die Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung.
Laufzeit der Förderung: vom 30.04.2024 bis zum 31.12.2029