Amt Miltzow - Hauptamt
Ihre zuständige Stelle
Amt Miltzow - Hauptamt
Bahnhofsallee 8a
18519
Sundhagen
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Verkehrsanbindung
DB Bahnhof Miltzow
Regionalbahn:
Miltzow
Bus Miltzow
Bus:
L301
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl: 15
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
12 Leistungen
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Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
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Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
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Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
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Jede Behörde ist befugt, Abschriften von Urkunden, die sie selbst erstellt hat, zu beglaubigen. Darüber hinaus sind die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten...
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Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt vier Jahre. In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung...
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Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.
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Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.
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Die Amtszeit des Bürgermeisters/Landrates beträgt in hauptamtlich verwalteten Gemeinden mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Sie wird durch die Hauptsatzung bestimmt. In...
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Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger...
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Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre. Bei den Landtagswahlen sind Deutsche wahlberechtigt und wählbar, soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. &...
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Wahlergebnisse werden im Wahlbezirk vom Wahlvorstand und im Anschluss das Wahlergebnis im Wahlkreis vom Kreiswahlausschuss und das Wahlergebnis im Land vom Landeswahlausschuss festgestellt.
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In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die...