Referat III 390 - Stiftungsaufsicht, Stifterberatung, Stiftungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sonn- und Feiertagsrecht
Ihre zuständige Stelle
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz
Referat III 390 - Stiftungsaufsicht, Stifterberatung, Stiftungsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sonn- und Feiertagsrecht
Puschkinstraße 19-21
19055
Schwerin, Landeshauptstadt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
-
Änderung der Stiftungssatzung oder Stiftungsverfassung beantragen
Änderungen der Stiftungssatzung/Stiftungsverfassung durch Stiftungsorgane bedürfen der Genehmigung der Stiftungsaufsicht.
-
Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung beantragen
Die Errichtung beziehungsweise Anerkennung einer rechtsfähigen Stiftung können natürliche oder juristische Personen (Vereine, Unternehmen) bei der Stiftungsaufsicht beantragen.