Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde
Ihre zuständige Stelle
Stadt Parchim - Zentrale Bußgeldstelle/ Örtliche Verkehrsbehörde
Blutstr. 5
19370
Parchim
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
20 Leistungen
10 online
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Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
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Wenden Sie sich für die Neuausstellung des Bewohnerparkausweises an dieselbe Behörde, bei der Sie diesen zur Erteilung beantragt haben.
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Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.
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Sie können einen Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet zu parken.
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des Gesetzes über...
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Die Ausnahmegenehmigung von Parkverboten können Sie beantragen, wenn Sie pflegebedürftige Personen im Rahmen der "Familienpflege" betreuen und hierbei auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, welches Sie am jeweiligen Einsatzort (im Bewohnerparkgebiet) abstellen müssen.
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Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als gemeinnützige Einrichtung oder sozialer Dienst bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Eine Ausnahmegenehmigung von Halte- und Parkverboten können Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
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Kleinwüchsige Menschen können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Bestimmten schwerbehinderten Menschen können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden auf Antrag Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der StVO zum Halten und Parken erteilt werden, unabhängig davon, ob sie selbst ein Fahrzeug führen oder sich von Dritten fahren lassen.
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Ohnhänder (Ohnarmer) können zur Parkerleichterung im öffentlichen Raum eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Wenn Sie eine öffentliche Grünfläche über den Allgemeingebrauch hinaus nutzen möchten, können Sie auf Antrag eine Genehmigung erhalten.
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Sie können öffentliche Straßen und Wege auch anders nutzen, als nur für den Verkehr und den Gemeingebrauch. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
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Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
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Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
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Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
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Möchten Sie eine Gefahrenstelle im Straßenverkehr entschärfen? Dann können Sie die Aufstellung eines neuen Verkehrszeichens vorschlagen.
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Fällt Ihnen ein Verkehrsschild auf, das Sie für überflüssig halten? Dann können Sie dessen Entfernung vorschlagen.
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Ist Ihnen im Straßenverkehr ein defektes oder beschädigtes Verkehrszeichen aufgefallen? Dann können Sie dieses melden.