Stadt Bad Doberan
Einwohnermeldeamt
Ihre zuständige Stelle
Stadt Bad Doberan
Einwohnermeldeamt
Severinstr. 6
18209
Bad Doberan, Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
10 Leistungen
10 online
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Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf Ihrer eID-Karte ändern lassen.
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Wenn der elektronische Identitätsausweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis freigeschaltet ist und sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises ändern lassen.
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Sie können sich zur Europawahl selbst zur Wahl stellen. Dies ist unter anderem an Ihre Wählbarkeit geknüpft.
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Wer sich um ein Mandat im Kreistag oder in der Stadt- bzw. Gemeindevertretung bewirbt, muss die Kriterien der Wählbarkeit erfüllen. Das ist beim Einreichen der Wahlvorschläge nachzuweisen.
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Das Wahlrecht, die Wählbarkeit und die Ausschlussgründe vom Wahlrecht und von der Wählbarkeit für die Landtagswahl müssen festgestellt werden.
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Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
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In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.
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Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.
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Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.