Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Ihre zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern
Katharinenstraße 48
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Am Ende der Katharinenstraße
Anzahl: 60
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Behindertenparkplatz: Parkplatz hinter dem Gebäude
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
50 Leistungen
13 online
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Die Arbeit als Bewacher, Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Immobiliardarlehensvermittler ist in Deutschlan...
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Um eine Bestätigung über Ihre Qualifizierungsbausteine zu erhalten, müssen Sie als Anbieter des Bausteins einen Antrag stellen.
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Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn das Unternehmen oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt.
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Ausbildende dürfen nach §§ 28 bis 30 Berufsbildungsgesetz (BBiG) in anerkannten Ausbildungsberufen nur dann ausbilden, wenn sie Ausbilder/Ausbilderinnen beschäftigen, die die...
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Wenn Sie als Ausbilder oder Ausbilderin tätig werden wollen, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen.
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Wenn Sie die Abschlussprüfung abgelegt haben, können Sie auf Antrag eine Zweitschrift oder Übersetzung des Prüfungszeugnisses erhalten. Sie können auch die Aufstellung der berufsschulischen Leistungen auf dem Prüfungszeugnis beantragen.
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Wenn Sie Ihre Abschlussprüfung ablegen wollen, müssen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
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Im Einzelfall können Sie vom Erfordernis einer technischen oder handwerklichen Ausbildung zum Nachweis der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung befreit werden.
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Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
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Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
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Auf Antrag sind besonders sachkundige Versteigerer/Versteigerinnen mit Ausnahme juristischer Personen von der zuständigen Behörde allgemein öffentlich zu bestellen; dies gilt...
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Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.
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Für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung der Nachweis einer von...
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Sie schließen Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung ab. Sie weisen mit bestandener Abschlussprüfung Ihre berufliche Handlungsfähigkeit in einem bestimmten Beruf nach.
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Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.
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Sie möchten gewerbsmäßig zu Finanzanlagen Anlageberatung erbringen, ohne von einem Produktgeber eine Zuwendung zu erhalten oder von ihm in anderer Weise abhängig zu sein (Honorar-Finanzanlagenberater)? Hierzu benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
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Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen sich Finanzanlagenvermittler bei einer gewerbsmäßigen...
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Um die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater zu erhalten, müssen Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen.
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Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
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Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
Fördermöglichkeit zur Fortbildung zum Handwerks- oder Industriemeister, welche bei der zuständigen Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden kann.
Laufzeit der Förderung: vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 -
Nach einer beruflichen Erstqualifikation können Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsprüfung einen weiteren bundesweit anerkannten Abschluss der beruflichen Bildung erwerben.
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Wenn Sie Ihre Fortbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
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Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.
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Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
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Wenn Sie Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen Sie als Schulungsveranstalter und die Schulungsstätten durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
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Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
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Sie können bei entsprechender Leistung frühzeitig zur Gesellenprüfung zugelassen werden.
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Um ein Unternehmen zu eröffnen, welches Güter auf der Straße transportiert, müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
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Wenn Sie gewerbsmäßig als selbständiger Honorar-Finanzanlagenberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
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Sie möchten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge oder entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln oder hierzu beraten? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler. Näheres erfahren Sie hier.
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Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der IHK.
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Mit einer öffentlichen Bestellung als Probenehmer stehen Sie Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit als besonders zuverlässige, glaubwürdige und erfahrene Person zur Verfügung.
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Die IHKs und HWKs bescheinigen die Sachkunde für Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen wie Kälte- und Klimaanlagen.
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Sie möchten sich als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen? Dann können Sie dies bei der für Sie zuständigen Bestellungskörperschaft beantragen.
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Um ein Unternehmen zu eröffnen, das Personen auf der Straße befördert müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
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Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.
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Wenn Sie Ihre Umschulung mit der Umschulungsprüfung abgeschlossen haben, können Sie eine Zweitschrift des Originalzeugnisses oder eine englischsprachige beziehungsweise französischsprachige Übersetzung anfordern.
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Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer ein Ursprungszeugnis beantragen.
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Die im Vermittlerregister nach § 11a Gewerbeordnung (GewO) Eintragungspflichtigen haben der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen ihrer im Vermittlerregister gespeicherten Angaben unverzüglich mitzuteilen.
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Wenn Sie gewerbsmäßig als selbstständiger Versicherungsberater tätig werden möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater bzw. als Immobiliendarlehensvermittler grenzüberschreitend im europäischen Ausland ausüben möchten, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Behörde mitteilen.
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Möchten Sie als selbstständiger produktakzessorischer Versicherungsvermittler arbeiten, können Sie sich von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler befreien lassen.
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Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben.
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Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
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Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung...
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Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen und bei Bedarf nachpflegen beziehungsweise ändern lassen.
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Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.
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Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.
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Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.
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Ungefähr zur Hälfte der Ausbildungsdauer erfolgt Ihre Zwischenprüfung. Die Zwischenprüfung ist eine Kenntnisstandermittlung und soll Ihnen und dem Ausbildungsunternehmen eine Rückmeldung zur bisherigen Wissensvermittlung geben.