Amt Lubmin - Wohngeld
Ihre zuständige Stelle
Amt Lubmin - Wohngeld
Geschwister-Scholl-Weg 15
17509
Lubmin, Seebad
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr mit Terminvereinbarung
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
vorhanden
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
8 Leistungen
7 online
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Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
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Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Hier erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben und wie Sie es beantragen.
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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld sinkt? Das müssen Sie der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen.
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Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.
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Damit keine Unterbrechung der Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen.