Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Vorpommern-Rügen
Fachgebiet 43.50 - Bauordnung Rügen
Störtebekerstr. 30
18528
Bergen auf Rügen, Stadt
Öffnungszeiten
Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Termine können Sie unter der Behördennummer 115 vereinbaren.
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
Wenn Ihr (Bau-)Vorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, müssen Sie die Zulassung der Abweichung beantragen. Dies gilt auch für Abweichungen von Vorschriften, die nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden.
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.
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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gilt für Wohngebäude, für sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, für Nebengebäude und für Nebenanlagen zu vorgenannten Bauvorhaben und für Mobilställe.
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Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
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Bauverfahren: Verfahrensarten des Baugenehmigungsverfahrens
In der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern und das Baugenehmigungsverfahren nach § 64 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
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Bauvoranfrage stellen (Bauvorbescheid beantragen)
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
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Bauvorlagen
Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
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Bauzustand anzeigen
Auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde müssen Sie den Beginn und die Beendigung bestimmter Bauarbeiten anzeigen.
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Beseitigung einer baugenehmigungsbedürftigen oder baugenehmigungsfrei gestellten Anlage anzeigen
Wenn Sie beabsichtigen, eine baugenehmigungsbedürftige oder baugenehmigungsfrei gestellte Anlage zu beseitigen, müssen Sie die Beseitigung mindestens einen Monat vorher der unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
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Brandschutz
Der Brandschutz gliedert sich in die Bereiche vorbeugender und abwehrender Brandschutz. Der vorbeugende Brandschutz erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines...
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Gewährleistung der Sicherheit auf Baustellen
Eine Baustelle ist der Ort, auf denen bauliche Anlagen oder andere Anlagen errichtet, geändert (z.B. Umbau) oder abgebrochen werden oder auf denen an baulichen Anlagen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
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Sachverständige nach Landesbauordnung Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Prüfingenieure nehmen hoheitlich bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Prüfsachverständige werden durch den Bauherrn privatrechtlich beauftragt.