Amt Torgelow-Ferdinandshof
Ihre zuständige Stelle
Amt Torgelow-Ferdinandshof
Bahnhofstraße 2
17358
Torgelow, Stadt
Zentraler Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
4 Leistungen
2 online
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Benötigen Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift, beispielsweise auf einer Vollmacht? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.
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Sie haben ein Kind außerhalb eines Krankenhauses oder einer sonstigen Geburtshilfeeinrichtung bekommen (Hausgeburt)? Dann müssen Sie die Geburt bei dem zuständigen Standesamt anzeigen.
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Für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt, ebenso für die Nutzung eines gefährlichen Hundes für die Zucht.
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Wenn Sie zur Vorlage bei ausländischen Stellen einen Nachweis über die Geburt benötigen, können Sie eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen.