SG Bau II
Ihre zuständige Stelle
Ostseebad, Gemeinde Insel Poel
SG Bau II
Gemeinde-Zentrum 13
23999
Insel Poel, Ostseebad
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen
Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung möglich!
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Leistungen
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Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Bereits vorhandene Gehwegüberfahrten können Sie ändern lassen.
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Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen...
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Erschließungsbeitrag Erhebung
Gemäß der §§ 127 ff. sind die Gemeinden verpflichtet, Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (insbesondere für zum Anbau bestimmte Straßen) von den Eigentümern der Grundstücke zu erheben, die durch die Erschließungsanlage erschlossen werden.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Änderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Änderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Errichtung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Unterlagen zur Baugenehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer Anlage einreichen
Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung. Dafür reichen Sie bei der zuständigen Gemeinde die erforderlichen Unterlagen ein.
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Zuwendung zum Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen beantragen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau in räumlich festgelegten Fördergebieten.