Dezernat LALLF 420
Ihre zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat LALLF 420
Thierfelderstraße 18
18059
Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Das LALLF verfügt über eine (Telefon)Zentrale, die rund um die Uhr besetzt ist: Telefonnummer 0385 588 61000
Sollte sich Ihr direkter Ansprechpartner nicht melden, wenden Sie sich bitte auch an diese Stelle.
Die Annahme von Untersuchungsmaterial ist im Hauptsitz in Rostock (Thierfelderstr. 18) werktäglich von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr möglich.
Zu beachten ist, dass für Beschwerdeproben, z.B. von Lebensmitteln, eine spezielle Verfahrensweise gilt. Diese Proben sind in den zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte, unter Angabe der Beschwerdegründe abzugeben!
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Parkplätze
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Leistungen
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Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
Wenn Sie Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Gegenstände in Länder außerhalb der EU ausführen, dürfen diese keine Schadorganismen enthalten. Als Nachweis hierzu müssen Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis oder Wiederausfuhrzeugnis beantragen.
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Pflanzenschutzmittel: Genehmigung zur Ausbringung von der Luft aus beantragen
Pflanzenschutzmittel-Anwendungen mit Luftfahrzeugen sind grundsätzlich verboten. Nur mit einer Genehmigung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes darf dieser erfolgen.
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Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für deren Abgabe beantragen
Eine Person benötigt einen Sachkundenachweis, wenn sie Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig oder über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen will.
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Pflanzenschutzmittel: Sachkundenachweis für die Anwendung und Anwendungsberatung beantragen
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten, oder Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen entsprechenden Sachkundenachweis.